Terms and Conditions


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen Stand: 21.07.2023

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.gerabo.de und www.gerabosystem.de zwischen der Gerabo GmbH, Holstentwiete 27, 22763 Hamburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Daniel Sonnet (im Folgenden: Gerabo GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Die Begrifflichkeiten „Partnerunternehmen“ bzw. „Kunden“ werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen synonym genutzt. „Partnerunternehmen“ bzw. „Kunden“ können nur Händler (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB) sein.

„Endkunde“ meint wiederum Käufer bei den Partnerunternehmen/Kunden. Die Partnerunternehmen/Kunden müssen den Gerabo-Service für Ihr Unternehmen gebucht haben und den Endkunden anbieten.

c) Vertragsschluss über die Website
Bei der Registrierung als Partnerunternehmen über die Website der Gerabo GmbH besteht der Bestellvorgang aus insgesamt fünf Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde das gewünschte Programm aus. Im zweiten Schritt wählt er optional passendes Zubehör, Hardware uns Anzahl gewünschter Plastikkarten aus. Im dritten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein und vergibt einen Benutzernamen sowie ein dazugehöriges Passwort. Im vierten Schritt kann er seine Daten für den SEPA-Einzug vermerken. Im fünften Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, SEPA-Daten) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button “kostenpflichtig bestellen” bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Gerabo GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Gerabo GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Mitteilung der Absendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Gerabo GmbH und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von der Gerabo GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite der Gerabo GmbH abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken. 

e) Vertragsschluss durch Vereinbarung

Der Vertragsschluss findet alternativ individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde der Gerabo GmbH eine Anfrage stellt (z.B. per Mail oder Brief) und hierauf von der Gerabo GmbH ein verbindliches Angebot erhält, welches er dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch die Gerabo GmbH findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

§ 2 Lieferung

a) Teillieferungen
Die Gerabo GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Gerabo GmbH nicht verhindert werden können und welche diese nicht zu vertreten hat (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten die Gerabo GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Gerabo GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 3 Leistungen

a) Leistungsumfang

Die Gerabo GmbH stellt ihren Kunden die Gerabokarte zur Entwicklung eines eigenen und individuellen  Endkundengewinnungs- und Endkundenbindungsprogramms zur Verfügung. Die Gerabokarte funktioniert dabei über einen webbasierten Service, mithilfe dessen der Kunde sein individuelles Endkundenbindungs- und Endkundengewinnungsprogramm festlegen kann. Alternativ kann der Kunde die Verarbeitung von Gerabokarten auf Tablet-PCs oder einem SmartPhone durchführen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Kunden die Karten der Endkunden auf ihren Kassen (Computerkassen im Verkaufsraum) scannen und verarbeiten. Hierbei wird via verschlüsseltem Webservice eine Anfrage der Kasse an den Service der Gerabo GmbH gestellt.

Für die zuvor genannten Formen stellt die Gerabo GmbH ihren Kunden ggf. die benötigte Software sowie einen USB-Scanner oder einen Tablet-PC zur Verfügung, wobei ggf. Kosten anfallen. Die Gerabokarte kann neben der verkörperten Form auch als App vom Endkunden verwendet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Funktion der Nutzung der App für den Endkunden durch den Kunden extra für sein Unternehmen zu buchen und demnach zu vergüten ist. Diese Funktion ist nicht automatisch im gebuchten Paket enthalten.

Die Gerabokarte ermöglicht für das Partnerunternehmen die Funktionen Punkte sammeln, Geschenkgutscheine, Empfehlungskampagnen, Bonus-Netzwerk sowie Reportingfunktion über historische Kartentransaktionen bei bereits bestehenden Kunden. Dem Partnerunternehmen ist bekannt, dass die Gerabokarte seitens der Endkunden anonym verwendet werden kann und dass seitens der Gerabo GmbH personenbezogenen Daten weder gesammelt noch übermittelt werden. Die Gerabokarte darf nicht zur Erfassung von Kundendaten durch Partnerunternehmen verwendet werden. Das Partnerunternehmen erkennt an, dass eine dennoch durchgeführte Erfassung von Kundendaten durch das Partnerunternehmen nicht im Zusammenhang mit der Gerabo-Karte steht. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dabei ausschließlich dem Partnerunternehmen, da die Daten weder von der Gerabo GmbH eingesehen noch an andere Partner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

Alle Funktionen erfolgen entweder durch Einlesen der Gerabokarte oder durch Einlesen des Codes der Gerabo-App des Endkunden.  Die Gerabokarte verbleibt im Eigentum der Gerabo GmbH. Besteht die vertraglich bestimmte Leistung in der Vermittlung von Datentarifen, wird nur der vermittelte Partner der Vertragspartner im Verhältnis zum Partnerunternehmen.

b) Punkte sammeln

Mithilfe der Gerabokarte kann das Partnerunternehmen ein Endkundenbindungsprogramm festlegen, über das es dem Endkunden des Partnerunternehmens möglich ist, Punkte für in Anspruch genommene Leistungen zu sammeln. Nach einer vom Partnerunternehmen selbst festgelegten Anzahl an Punkten erfolgt eine Prämienausschüttung o.ä. an den Kunden. Sofern das Partnerunternehmen es anbieten möchte, können Punkte auch im Verhältnis 100 Punkte zu 1 € Prepaidguthaben durch den Endkunden beim Partnerunternehmen eingetauscht werden. Das Sammeln der Punkte erfolgt entweder durch Einlesen von QR-Codes von Plastikkarten oder der Gerabo-App, sofern dies durch das Partnerunternehmen gebucht wurde. Gesammelte Punkte sind jeweils nur in dem Unternehmen einzulösen, bei dem sie gesammelt wurden. Die Bereitstellung der Prämien erfolgt ausschließlich durch das Partnerunternehmen. Von der Bepunktung ausgeschlossen sind preisgebundene Waren. Punkte, die in Geld umgewandelt werden, dürfen ebenfalls nicht für den Kauf von preisgebundenen Waren genutzt werden. Gesammelte Punkte müssen durch den Endkunden innerhalb von 3 Jahren eingelöst werden, sonst verfallen sie. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Punkte durch den Endkunden gesammelt wurden. Das Partnerunternehmen stellt bei der Verwendung der Punkte selbstständig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.

c) Geschenkgutschein

Die Gerabokarten können auch als Geschenkgutschein verwendet werden. Geschenkgutscheine können dabei jeweils nur in dem Partnerunternehmen eingelöst werden, bei dem sie gekauft wurden. Nicht eingelöstes Guthaben verbleibt bei dem Partnerunternehmen. Geschenkgutscheine müssen innerhalb von 3 Jahren durch den Endkunden eingelöst werden, sonst verfallen sie. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Geschenkgutschein durch den Endkunden erworben wurden. Das Partnerunternehmen stellt bei der Einlösung selbstständig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.

d) Prepaid

Die Gerabokarte kann auch mit Prepaid-Guthaben aufgeladen werden. Hierbei ist es möglich, dass das Partnerunternehmen das Prepaid-Guthaben rabattiert verkauft (z.B. 50 € Prepaid-Wert für 45 € Bezahlwert). Nicht eingelöstes Guthaben verbleibt zu Gunsten des Partnerunternehmens. Sofern das Partnerunternehmen es anbieten möchte, können gesammelte Punkte auch im Verhältnis 100 Punkte zu 1 € Prepaid durch den Endkunden beim Partnerunternehmen getauscht werden. Das Prepaid-Guthaben kann nur in dem Partnerunternehmen eingelöst werden, für welches es gekauft wurde. Rabattiertes Prepaid-Guthaben oder durch Punkte umgewandeltes Prepaid-Guthaben darf nicht für den Kauf preisgebundener Waren genutzt werden. Das Partnerunternehmen stellt bei der Einlösung selbstständig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.

e) Sonderaktionen und Coupons

Die Partnerunternehmen können für den Kauf bestimmter Produkte Extra-Punkte im Rahmen von Coupons vergeben. Zudem ist es ihnen möglich für bestimmte Zeiträume Sonderaktionen anzubieten. Die entsprechenden Aktionen und Coupons können die Partnerunternehmen in der App einpflegen und sichtbar machen. Für preisgebundene Waren sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

f) Empfehlungskampagnen

Die Gerabokarte ermöglicht Empfehlungskampagnen. Hierfür werden an bestehende Endkunden Gutscheine versendet, die diese an Dritte über Facebook, per E-Mail oder physisch auf Papier oder per Plastikkarte weiterleiten können. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein anderer bereits bestehender Endkunde des Partnerunternehmens einen Gutschein erhält. Wird ein Gutschein von einem Dritten eingelöst, erhält der weiterleitende Endkunde einen vom Partnerunternehmen selbst festzulegenden Bonus. Der Erhalt eines Bonus ist nicht möglich, wenn die Einlösung des Gutscheins durch einen bereits bestehenden Endkunden des Partnerunternehmens erfolgt. Dem weiterleitenden Endkunden ist es zudem untersagt, sich selbst zu werben. Weiter können Partnerunternehmen selbst auch Coupons in Umlauf bringen. Die anfallenden Kosten zu Empfehlungskampagnen werden im Hauptvertrag zwischen der Gerabo GmbH und dem Partnerunternehmen konkretisiert.

g) Bonus-Netzwerk

Die Gerabokarte kann auch von Arbeitgebern als Form von Sachbezügen für Mitarbeiter genutzt werden. Die ausgestellten Gutscheine dürfen dabei die gesetzlich bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Einhaltung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften muss das Partnerunternehmen dabei selbst sicherstellen.

h) Datenerfassung

Jedes Partnerunternehmen kann die Gerabokarte auch zur Erfassung von nicht persönlichen Daten (z.B. Speicherung Datum, letzter Besuch, oder Kunden-Haarfarbe im Falle eines Frisörs etc.) nutzen. Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dabei dem Partnerunternehmen. Die Gerabokarte darf nicht zur Erfassung von Kundendaten durch Partnerunternehmen verwendet werden. Eine dennoch durchgeführte Erfassung von Kundendaten durch das Partnerunternehmen steht nicht im Zusammenhang mit der Gerabo-Karte. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dabei ausschließlich dem Partnerunternehmen, da die Daten nicht von der Gerabo GmbH erhoben werden. Von Partnerunternehmen erhobene Daten werden von der Gerabo GmbH nicht eingesehen oder an andere Partner oder sonstige Dritte weitergegeben.

i) Benötigte Hardware

Verfügt der Kunde nicht über eigene kompatible Hardware, kann diese von der Gerabo GmbH gegen Entgelt geliehen oder gekauft werden. Hierfür wird ein separater Vertrag geschlossen, der unter anderem die Höhe der zu zahlenden Kautionen und/oder den entsprechenden Kaufpreis festlegt.

§ 4 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Die Gerabo GmbH ist bemüht, ihre Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Gerabo GmbH behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Datenbank wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden gewährleistet, wobei zeitweilige und vorübergehende Beschränkungen im zumutbaren Rahmen möglich sind (z.B. Serverwartung, technische Störungen). Die Gewährleistungsrechte des Partnerunternehmens werden hierdurch nicht berührt.

§ 5 Vergütung und Laufzeit

a) Preise

Die Preise und Produkte für die einzelnen Gerabo GmbH – Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot. Die Preise gelten zzgl. der ggf. anfallenden Umsatzsteuer. Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste der Produkte, welche zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für das Partnerunternehmen Gültigkeit hat.

b) Fälligkeit
Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Gerabo GmbH vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften entstehen, werden in Rechnung gestellt.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Partnerunternehmen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie seine Verpflichtung beruhen.

c) Laufzeit

Der Vertrag wird entweder mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1,  12 oder 24 Monaten geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird im Bestellformular ausgewählt. Die Vertragslaufzeit beginnt ab Erhalt der Annahmeerklärung durch die Gerabo GmbH. Der Vertrag kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von acht Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere 1,  12 oder 24 Monate. Ggf. gemietete/geliehene Hardware muss erst nach dem Ablauf des Vertragszeitraums binnen 14 Tage zurückgeschickt. Ist eine abweichend Vertragslaufzeit bestimmt, kann der Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von acht Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Partnerunternehmen das System missbräuchlich verwendet. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn gegen die in diesen Geschäftsbedingugnen vorgesehenen Bestimmungen verstoßen wird oder gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter verletzt werden.

d) Folgen der Kündigung

Nach erfolgter, wirksamer Kündigung kann der Vertragspartner nicht mehr auf die angebotenen Dienste zugreifen. Eventuell geliehene/gemietete Hardware ist an die Gerabo GmbH zurückzugeben. Ist die zurückgegebene Hardware beschädigt oder zerstört, ist der Vertragspartner zu Schadensersatz in entsprechender Höhe verpflichtet. Ggf. wird in diesem Fall die hinterlegte Kaution einbehalten oder/und auf den Schaden angerechnet.

§ 6 Prämien

Jedes Partnerunternehmen ist verpflichtet, bei der Einstellung einer Prämie oder eines Sonderangebots einen nachvollziehbaren Brutto-Verkaufspreis anzugeben. Die vom Partnerunternehmen eingespeisten Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Videos) müssen frei von Rechten Dritter sein bzw. müssen entsprechende Nutzungsrechte für die Verwendung und Weitergabe an die Gerabo GmbH vorliegen. Es gilt ergänzend § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Punkte und Prämien insolventer Partnerunternehmen

Partnerunternehmen sind ab dem Zeitpunkt der Stellung des Eröffnungsantrags nicht mehr berechtigt Sammelpunkte, Prämien, Gutscheine oder Prepaid-Guthaben etc. an Kunden auszugeben. Die Gerabo GmbH übernimmt keinen Ausgleich für ggf. bestehende Punkte, Prämien oder Guthaben (z.B. Prepaid- oder Geschenkgutscheine).

§ 8 Übermittelte Inhalte

a) Lizenz

Soweit es für die Bereitstellung der Dienste von der Gerabo GmbH nötig ist, erwirbt die Gerabo GmbH die Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten (Zweckübertragungslehre).

b) Inhalt der Angebote im Gerabosystem

Daten und Inhalte, die im Rahmen der Programme bei www.gerabosystem.de eingetragen werden, werden auf www.gerabo.de und http://get.gerabo.de/  und www.gerabosystem.de veröffentlicht, um Kunden das Finden der Angebote, Coupons und Werbeaktionen zu erleichtern. Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten ist ausschließlich das Partnerunternehmen verantwortlich. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Erbringt die Gerabo GmbH Serviceleistungen wie Videos oder Fotos von Ladengeschäften der Partnerunternehmen, übernimmt die Gerabo GmbH die Einstellung und Einbindung auf den o.g. Websites.

c) Freistellung

Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, die Gerabo GmbH auf Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen und/oder auf rechtswidrigen Inhalten des Partnerunternehmens beruhen. Das Partnerunternehmen unterstützt die Gerabo GmbH bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das zur Verfügung stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlicher Informationen. Das Partnerunternehmen ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Gerabo GmbH durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.

§ 9 Verfügbarkeit

Die Gerabo GmbH übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. Die Gerabo GmbH sichert zudem nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Die Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht berührt.

§ 10 Verantwortlichkeit des Partnerunternehmens

a) Umgang mit geliehener/gemieteter Hardware

Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, geliehene oder gemietete Hardware jederzeit pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden.

b) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen z.B. zur Anmeldung des Gewerbes, zur Abführung von Beirägen an das Finanzamt, Informationspflichten usw. einzuhalten.

c) Keine Aufzeichnung der Gerabocodes

Dem Partnerunternehmen ist es untersagt, Aufzeichnungen, Speicherungen oder Sammlungen von Gerabocodes und den enthaltenen Daten anzufertigen.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der Gerabo GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die Gerabo GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gerabo GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 12 Gewährleistung

a) Allgemein

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen der Gerabo GmbH kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, der Gerabo GmbH die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

b) Gewährleistungsanspruch

Im Falle eines Mangels leistet die Gerabo GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

c) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

d) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

e) Verjährung

Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.


§ 13 Haftung

a) Haftungsausschluss
Die Gerabo GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Gerabo GmbH vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.